Kindersport wegen Corona-Notverordnung nur ohne Eltern möglich

Mit der aktuellen Corona-Verordnung (gültig vom 22.11. bis 12.12.) wurde auch für den Sport wieder ein Teillockdown angeordnet. Danach sind alle Sportanlagen für den Publikumsverkehr gesperrt und Sport (und damit das Betreten der Anlagen) ist nur noch bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt.
Aus diesem Grund kann der Kindersport im Moment nur ohne! Eltern stattfinden.
Um trotzdem zumindest einigen Kindern das Sportreiben zu ermöglichen,
gibt es für die 5 und 6- jährigen für die Zeit des Lockdowns eine Sportgruppe am
Mittwoch 17:00 bis 17:45 Uhr.

Der Kindersport für die Grundschulkinder darf wie gewohnt am Mittwoch von 18 bis 19 Uhr stattfinden.

Beim Betreten des Schulgeländes müssen Erwachsene und Kinder über 6 Jahren die Maskenpflicht beachten.

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